Unser Ärztenetz GNO in Form der Genossenschaft, warum?

Niedergelassene Ärzte sind heute vielfach mit sich verschärfenden Rahmenbedingungen konfrontiert. Die mit der demografischen Entwicklung und der Zunahme von chronischen Krankheiten verbundene Ausgabenproblematik innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung trägt ebenso wie die zahlreichen Gesetzesänderungen in den letzten Jahren zu der enormen, insbesondere den ambulanten Gesundheitssektor kennzeichnenden Dynamik bei.

Von den tiefgreifenden Veränderungen in der ambulanten Versorgungslandschaft sind niedergelassene Ärzte in ganz besonderem Maße betroffen .Dennoch wünschen sie sich eine wirtschaftlich erfolgreiche Praxis, in der sie ihre Autonomie wahren und qualitativ hochwertige Gesundheitsleistungen erbringen können.

Mit der eingetragenen Genossenschaft (eG) steht uns eine Kooperationsform zur Verfügung, die wesentlich zur Verwirklichung unserer Zielsetzung:

  1. Sicherung der freiberuflichen Position und
  2. Sicherung der wirtschaftlichen Existenz

der niedergelassenen Ärzte beitragen kann.

Die genossenschaftliche Rechtsform eignete sich aus unserer Sicht in idealer Weise für Ärzte, die den Strukturveränderungen im ambulanten Bereich positiv begegnen wollen. Genossenschaftliche Unternehmen stehen ihren Mitgliedern seit jeher in schwierigen ökonomischen Situationen bei. Ein prägendes Strukturprinzip der eG ist der Grundsatz der Selbsthilfe: Ziel ist es, sachlich-materielle, soziale und politische Abhängigkeiten und ökonomische Problemlagen mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs zu überwinden. Die Arbeitsbedingungen werden verbessert, da kollegiale Beratung und ge-meinsame Vertretung ebenso möglich sind wie eine stärkere fachliche Spezialisierung der Kooperationsbeteiligten. Überdies können Synergien ausgenutzt und Behandlungsabläufe optimiert werden Niedergelassene Ärzte werden mit vielfältigen Problemen konfrontiert: Infolge des raschen medizinisch-technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung der modernen Kommunikations- und Informationstechnologie lastet auf ihnen in besonders hoher Innovations- und Kostendruck. Teure Geräte und Investitionen bringen viele Ärzte und Praxen an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit. Zugleich müssen Ärzte eine regressive Entwicklung ihrer Honorare hinnehmen. Viele Niedergelassene befinden sich in einem Teufelskreis, in dem sich steigende Patientenzahlen und sinkende GKV-Umsätze gegenüberstehen. Dieser Prozess setzt sich fort. Von den tiefgreifenden Veränderungen in der ambulanten Versor-gungslandschaft sind niedergelassene Ärzte in ganz besonderem Maße betroffen. Dem möchten wir gemeinschaftlich entgegen wirken. Und die Wahl der Rechtsform der Genossenschaft war für uns die hierfür beste Lösung.

Weitere Gründe für die Wahl der Rechtsform der Genossenschaft:

Die Genossenschaft zählt zu der Rechtsform der Kapitalgesellschaften und unterscheidet sich von Personengesellschaften wie z. B. die GbR, der Verein, die OHG, die KG, Partnerschaft und EWIV.

  1. Haftung: Die GNO eG hat im Jahr 2007 große IV Verträge abgeschlossen und damit wurde das Haftungsrisiko für Vorstand/Aufsichtsrat aber auch die Mitglieder in einer Personengesellschaft höher. Daher hat die GNO sich entschlossen in die Form einer Kapitalgesellschaft umzufirmieren. Heute ist die Haftung auf den Genossenschaftsanteil begrenzt. Da es unserer Genossenschaft wirtschaftlich seit Jahren gut geht, ist dieses Haftungsrisiko quasi nicht existent. Die Mitglieder erhalten den Genossenschaftsanteil im Folgejahr ihres Ausscheidens nach Vorstellung der Bilanz und Entlastung des Vorstandes wieder zurück erstattet.
  2. Mitbestimmung: Die Mitglieder der Genossenschaft haben ein Mitbestimmungsrecht, das war uns sehr wichtig. In den Generalversammlungen trifft sie Entscheidungen u. a. auch bezüglich der Führung und der finanziellen Situation der Genossenschaft, so wird dort u. a. der Aufsichtsrat gewählt. Viele andere wichtige Dinge werden hier entschieden. (siehe auch GNO Satzung)
  3. Ein-und Austrittvon Mitgliedern: Die Genossenschaftsformlässt es zu, dass Mitglieder im Gegensatz z. B. zu einer GmbH relativ flexibel (je nach Reglungen in der Satzung) ein- und austreten können.
  4. Grundsätzliches: Die GNO unterliegt als eG dem Genossenschaftsgesetz. Die Einhaltung der Regelungen in unserer Satzung, die Finanzen etc. werden jährlich vom Genossenschaftsprüfer geprüft. Das bedeutet zusätzliche Sicherheit für alle Mitglieder.